Jens Strackeljan

Prof. Dr. Jens Strackeljan

Aufgaben des Rektors

Der Rektor vertritt die Universität.

Er ist Vorsitzender des Senats und sorgt für die Vorbereitung und Durchführung der Senatsbeschlüsse.

Der Rektor ist Dienstvorgesetzter des wissenschaftlichen Personals mit Ausnahme der Prorek­toren und Prorektorinnen.

Er ist Dienststellenlei­ter im Sinne des Personalvertre­tungsrechts.

Der Rektor übt das Hausrecht aus und ist für die Wahrung der Ordnung an der Universität verantwortlich.

Dem Rektor oder der Rektorin gebührt die Ehrenbezeichnung „Magnifizenz". Bei feierlichen Anlässen trägt er die Amtskette der Universität.

Das Büro des Rektors

ist zuständig für die inhaltliche und organisatorische Leitung der Universität.

Es entscheidet jeweils nach Erörterung im Senat, mit den Fakultäten und den Fachbereichen unter anderem über den Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Ministerium, die Verteilung der zugewiesenen Mittel und Stellen oder die Gliederung eines Fachbereiches.

Es setzt sich aus dem Rektor, drei Prorektoren und dem Kanzler zusammen.


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